Verkehrswegeplanung

Der Bedarf unserer Gesellschaft an Mobilität bedingt ein dichtes und weiterhin wachsendes Netz infrastruktureller Elemente. Straßen und Bahntrassen werden auch in Zukunft geplant und gebaut werden. Als linienförmige Elemente verbrauchen oder beeinträchtigen sie durch Bau und Betrieb einen nicht unerheblichen Teil von Natur und Landschaft, weswegen die nationale und europäische Gesetzgebung umfassende Prüfungen und begleitende Planungen vor die Genehmigung und Ausführung dieser Projekte gestellt hat.
Unser Büro erbringt in diesem Kontext die folgenden Leistungen:
  • Voruntersuchungen im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens
  • Einzelfallvorprüfungen und Umweltverträglichkeitsstudien
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen
  • Landschaftsbildanalysen
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne
  • Landschaftspflegerische Ausführungspläne
  • Umweltbaubegleitung
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
  • Faunistische Kartierungen

Projekt: Verlängerung einer Stadtbahnlinie

Ein örtliches Nahverkehrsunternehmen plant die Verlängerung einer Stadtbahnlinie im Außenbereich. Die Trasse führt durch Bachauen, Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden durch unser Büro zunächst die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG untersucht und dargestellt und durch einen anschließenden Variantenvergleich die bestmögliche Linienführung ermittelt. Zum darauf folgenden Planfeststellungsverfahren erarbeiteten wir den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), der den Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt, bewertet und kompensiert. Im Weiteren wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet, in dessen Rahmen auch die erneute Kartierung der Vogel- und Fledermausfauna notwendig wurde.

Der LBP enthält detaillierte Angaben zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie zu Art und Lage der Kompensationsmaßnahmen und stellt somit eine wichtige Grundlage auch für die Umweltbaubegleitung (UBB) dar. Die UBB wurde von der Bezirksregierung im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses verfügt und wird durch unser Büro wahrgenommen. In detaillierter Abstimmung mit dem Vorhabensträger, der unteren und der höheren Landschaftsbehörde, den planenden Ingenieurbüros und den Ausführungsbetrieben wird ein präziser Leitfaden erarbeitet, der unter Berücksichtigung der örtlichen, natürlichen Gegebenheiten, den Bestimmungen der Genehmigung und den Notwendigkeiten des Projektes alle möglichen Konflikte weitestgehend definiert und Lösungen vorsieht. Das nicht Vorhersehbare wird dann im Rahmen der baubegleitenden Arbeit der UBB vor Ort in Abstimmung mit allen Beteiligten gelöst. Im vorliegenden Fall fällt auch der Landschaftspflegerische Ausführungsplan (LAP) in den Aufgabenbereich der UBB. Hier werden alle Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen aus dem LBP detailliert geplant und ausgeschrieben und im Rahmen der Bauleitung überwacht. Am Schluss ist demnach das gesamte Vorhaben inkl. sämtlicher naturschutzfachlicher Aspekte konform den natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Genehmigung umgesetzt.

11,5 km

neue Straßenbahnlinien in Bielefeld gutachterlich begleitet.