LAP – Landschaftspflegerischer Ausführungsplan
Bauvorhaben verursachen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 13ff ermittelt und kompensiert werden müssen. Größere und vor allem linienförmige Vorhaben erfordern eine planmäßige Minderung und Kompensation der Eingriffe, was in der Regel mittels eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) erreicht wird.
Dabei sollen vermeidbare Beeinträchtigungen mittels Schutz- und Minderungsmaßnahmen entfallen oder minimiert werden. In diesen Kontext fallen alle schützenswerten Elemente, die während der Baumaßnahme durch besondere Maßnahmen von einer Beeinträchtigung bewahrt bleiben. Dies können einzelne Elemente wie Bäume, komplexere Lebensräume wie Gewässer oder Magerrasen, aber auch einzelne Tier- oder Pflanzenarten bzw. deren Habitate sein.
Unvermeidbare Eingriffe müssen kompensiert werden. Dies kann im räumlichen und funktionalen Zusammenhang geschehen, indem die Rodung eines Gehölzes oder die Überbauung eines Gewässers in räumlicher Nähe zum Eingriffsort durch die Wiederherstellung eines vergleichbaren Elementes ausgeglichen wird.
Nicht funktionale Kompensationsmaßnahmen werden in der Regel im räumlichen Zusammenhang umgesetzt, betreffen aber eine andere Funktion als die entfallene. So kann eine Bodenversiegelung auch durch die Aufforstung eines Ackers kompensiert werden. Hier wird dann von „Ersatz“ gesprochen.
Die hier genannten landschaftspflegerischen Maßnahmen werden mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt und im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) dezidiert und nach den aktuellen Regelwerken geplant. Anschließend erfolgt die genaue Beschreibung der einzelnen Leistungen in einem Leistungsverzeichnis zur Einholung von Angeboten und als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten. Unsere Bauleitung überwacht und sichert die Qualität der Ausführung, die Einhaltung der Kosten und die korrekte Abrechnung.
Im konkreten Fall haben wir für die Verlängerung einer Stadtbahnlinie in die freie Landschaft den LAP erarbeitet. Die mit der Genehmigungsbehörde abgestimmten Inhalte waren:
- Schutz vorhandener Bäume im Baustellenbereich (Vermeidung)
- Installation eines Fledermausschutzzauns an einer Straße (Vermeidung)
- Anlage von Baumreihen zur Lenkung von Fledermäusen (Vermeidung)
- Begrünung der Trasse an Dämmen und Einschnitten mit regionalem Saatgut (Minderung)
- Verlegung und Renaturierung eines im Trassenbereich verlaufenden Baches (Ersatz)
- Anlage von Kleingewässern als Amphibienlebensraum (Ersatz)
- Anlage eines Amphibienleitsystems (Vermeidung)
- Anlage von Lerchenfenstern (Ausgleich)
- Montage von künstlichen Fledermausquartieren (Ausgleich)
- Pflanzung von Strauchhecken und Bäumen (Ersatz)
- Anlage eines Extensivgrünlandes (Ausgleich)
- Festlegung der Pflegemaßnahmen
Die Leistungen wurden in einem Leistungsverzeichnis beschrieben, anschließend erfolgte die Ausschreibung und Vergabe. Die Bauleitung wurde durch unser Büro geleistet. Nach drei Jahren sind die realisierten Maßnahmen soweit entwickelt, dass sie die durch das Vorhaben verlorengegangenen Funktionen des Naturhaushaltes vollständig kompensieren können.
Fläche für Minderungs-/Kompensationsmaßnahmen