Bauleitplanung

Der Gesetzgeber hat die Bauleitplanung als wirkungsvolles Instrument behördlichen Raummanagements geschaffen. Für sämtliche diesbezügliche Planwerke übernehmen wir die naturschutzfachlichen und grünplanerischen Beiträge wie Vorstudien zur Ausweisung themenbezogener Flächennutzung wie Windvorrangzonen etc.

  • Umweltbericht
  • Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt
  • Planung der Kompensationsmaßnahmen
  • Artenschutzprüfung
  • Faunistische und floristische Kartierungen
  • Grünordnungsplan

Projekt: Umweltbericht und Artenschutzprüfung zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Eine ostwestfälische Stadt plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet zur langfristigen Sicherung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet sowie zum Zweck der Anpassung an die im Regionalplan formulierten Ziele. Die Fläche des Plangebietes beträgt 138 ha.

Unser Büro erarbeitet für dieses Vorhaben den Umweltbericht mit Eingriffsermittlung und die Artenschutzprüfung. Die Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem federführenden Stadtplanungsbüro, dem Auftraggeber, den Genehmigungsbehörden und den weiteren beteiligten Ingenieurbüros. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die im BauGB, § 1 Abs. 6 Nr. 7 aufgeführten umweltrelevanten Belange. Im Rahmen der Eingriffsermittlung werden die Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem jeweils länderspezifischen Schlüssel festgestellt und quantifiziert. Im Anschluss daran wird eine Kompensationsplanung erarbeitet, die den Ausgleich des Eingriffs vor Ort oder an anderer Stelle detailliert festlegt. Der mit allen Beteiligten abgestimmte Umweltbericht bildet die Grundlage für die behördliche Abwägung des Vorhabens im Rahmen der Umweltprüfung und trägt so zum Erfolg des Genehmigungsverfahrens bei.

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durch unser Büro umweltplanerisch bearbeitete Bauleitpläne