Artenschutz

Durch die in 2007 und 2009 erfolgten Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.7.2009 (1.3.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutz-rechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang sind:
  • Artenschutzrechtliche Prüfungen und gutachterliche Stellungnahmen zu allen genehmigungspflichtigen Vorhaben
  • Kartierungen und Untersuchungen aller relevanten Tierartengruppen wie Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien etc. mit modernster Technik wie Ultraschalldetektoren, Quartierinspektionen mit Kamera-Endoskop, Artbestimmungen mittels Auswertungssoftware etc.

Projekt: Sanierung einer Bruchsteinbrücke

Im Rahmen der Sanierung einer alten Bruchsteinbrücke über einen Bach war im Rahmen einer Artenschutzprüfung die Betroffenheit planungsrelevanter Arten zu prüfen, darzustellen und mittels eines Maßnahmenkonzeptes zu vermeiden bzw. zu mindern. Da sich das Brückengewölbe als geeignet für Fledermausquartiere zeigte, wiesen wir durch Untersuchungen mit Detektoren die Fledermausaktivitäten nach und ermitteln mittels Echtzeit-Spektogrammanalyse die einzelnen Fledermausarten wie Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und kleine Bartfledermaus. Fotografisch konnte dokumentiert werden, dass die Fledermäuse die Brücke als ›Hangplatz‹, also als Tagesquartier sowie als Flugroute nutzen. Im Anschluss an die Kartierungen erarbeiteten wir gemeinsam mit der beauftragenden Gemeinde und den planenden Wasserbauingenieuren eine Lösung zur verträglichen Sanierung der Brücke.

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Fledermausarten gibt es in Deutschland