Energie

Energieversorgung/Windenergie
Die Windenergie hat für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine herausragende Bedeutung. Am 08. Mai 2018 hat das Land NRW einen neuen Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verabschiedet. Städte und Gemeinden müssen auf der Ebene der Flächennutzungspläne Konzentrationszonen für die Windenergie ausweisen, innerhalb derer Windenergieanlagen als Einzelprojekte oder im Rahmen von Windparks genehmigt werden. Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang sind:
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Windenergiekonzepten für die Ausweisung von Windkonzentrationszonen
  • Exakte Ermittlung der notwendigen Gutachten und Untersuchungen als Grundlage für ein fachlich fundiertes Zeit- und Kostenmanagement
  • Faunistische Kartierung windenergierelevanter Artengruppen wie Vögel und Fledermäuse
  • Erarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, des UVP-Berichts, der FFH-Prüfung und des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Vorhaben

Dabei erfolgt die Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange eng am Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genenhmigung von Windenergieanlagen in NRW“, der seit November 2017 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Der „Leitfaden“ sowie eine präsise fachliche Vorabstimmung über die Tiefe und den Umfang der faunistischen Untersuchungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bilden die Grundlage für ein an den spezifischen Eigenschaften des Projektes und des Untersuchungsgebietes orientiertem Vorgehen. Als Projektziel steht für uns stets die fachlich fundierte und rechtssichere Genehmigungsreife der geplanten Anlage.

Projekt

Gutachterliche Begleitung zur Projektierung von 10 Windenergieanlagen im Kreis Paderborn

Ein regionaler Windenergieprojektierer plant die Errichtung von 10 Windenergieanlagen in zwei Windparks im Kreis Paderborn. Sämtliche umweltplanerischen Leistungen zum Projekt werden durch unser Büro erbracht. Im Rahmender Projektvorbereitung entwerfen wir zunächst ein Konzept zu Inhalt und Umfang der faunistischen Untersuchungen, das sich an den fachlichen Standards sowie den Besonderheiten des Vorhabens und des Untersuchungsgebietes orientiert. Dabei wird der schmale Grat zwischen aufwändigen und teuren Erhebungen einerseits und oberflächlichem und angreifbarem Vorgehen andererseits beschritten und der fachlich notwendige Aufwand zur Gewinnung belastbarer, rechtssicherer Methoden und Ergebnisse exakt bestimmt. Nach intensiver  Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und den Umweltverbänden werden die notwendigen Kartierungen in einen engen Zeitplan umgesetzt, um teure Zeitverzögerungen zu vermeiden. Der Fokus der Kartierungen liegt neben dem im Raum schwerpunktmäßig vorkommenden Rotmilan (hier auch die herbstlichen Schlafplatzansammlungen) auf dem Uhu, dem Schwarzmilan, den Weihen, dem Wachtelkönig und dem Rauhfußkauz, letztere sind vor allem durch die akustischen Emissionen der WEA betroffen. Der in den ausgedehnten Waldgebieten der Region zunehmend vorkommende Schwarzstorch hingegen ist wegen der Struktur des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten.

Im Gegensatz zu den umfangreichen avifaunistischen Erhebungen erfolgt die Erfassung der Fledermäuse im Rahmen des Gondelmonitoring während der Betriebsphase der genehmigten Anlage. Das bis dahin pauschal gem. Leitfaden programmierte Abschaltszenario wird dann in Abhängigkeit der Ergebnisse an die standörtlichen Fledermausaktivitäten angepasst.

Nach den umfangreichen Erhebungen erfolgt die Auswertung der Kartierergebnisse im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Ergebnisse wurden Vermeidungs- und Minderungskonzepte erarbeitet, die die Verbotstatbestände des Artenschutzrechts im Bundesnaturschutzgesetz vermeiden. Im Rahmen der weiteren im Zuge der Antragstellung notwendigen Gutachten UVP-Bericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan werden die Auswirkungen auf die im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) geführten Schutzgüter diagnostiziert bzw. der Eingriff des Vorhabens in Natur und Landschaft im Rahmen der Eingriffsregelung ermittelt und kompensiert.

Am Ende sorgt die enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Genehmigungsbehörde sowie eine professionelle und zügige Projektbearbeitung dafür, dass die Planungs- und Genehmigungsphase ohne wesentliche Behinderungen in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden und die Genehmigung der Anlagen in kürzestmöglicher Frist erteilt wird.

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Windenergieanlagen